Fr. 21. März 2025 -

§ 11 ApoG als terra incognita – Gut gemeint und schlecht gemacht?

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber das Abspracheverbot des § 11 Apothekengesetz (ApoG) mehrmaligen Änderungen unterworfen. Vor dem Hintergrund der Einführung des elektronischen Rezeptes und der damit verbundenen erleichterten Weiterleitung von Verordnungen wurde in diesem Zusammenhang auch das Makelverbot des § 11 Abs. 1a ApoG eingeführt. Damit soll zum einen das kommerzielle Makeln von Rezepten verhindert werden, zum anderen aber auch die Möglichkeit gewahrt bleiben, neue Mehrwertangebote für Patientinnen und Patienten anzubieten. Flankiert wird das Absprache- und Makelverbot von weiteren Regelungen im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V).

In dem Vortrag wird der Frage nachgegangen, ob diese Vorschriften geeignet sind, ihren selbst gesetzten Zielen gerecht zu werden und einen sachgerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen der Beteiligten herzustellen. Hierzu gibt die Referentin einen Überblick zu Anwendungsbereich und Auslegung der Vorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit der Beurteilung von Plattformangeboten. Zur Sprache kommen dabei insbesondere auch erste einschlägige Gerichtsurteile zum Makelverbot. 

Die Referentin Frau Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in Freiburg mit Schwerpunkt Apotheken-, Heilmittelwerbe- und Arzneimittelrecht, Expertin für Apothekenrecht und regelmäßige Autorin in Arzneimittel&Recht – Zeitschrift für Arzneimittelrecht und Arzneimittelpolitik.
 

Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Freiburg

Dr. Anne Bongers-Gehlert studierte Rechtswissenschaften in Freiburg i.Br. Seit 2009 ist sie als Rechtsanwältin, seit 2021 als Local Partnerin in der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner in Freiburg tätig. Sie berät vorwiegend im Wettbewerbs- und Kartellrecht, schwerpunktmäßig im Gesundheitsbereich. Zu ihren Mandanten zählen u.a. Apotheken, Pharmaunternehmen, Medizinproduktehersteller und IT-Dienstleister im Gesundheitswesen. Für die Apothekerkammer Nordrhein erstritt sie einige Grundsatzurteile vor dem BGH und dem EuGH im Bereich des Heilmittelwerberechts.

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Apothekengesetz Kommentar

Der Praxis-Kommentar zum Apothekengesetz!

Der Kommentar schließt eine jahrelang bestehende Lücke und erläutert übersichtlich, kompetent und praxisnah die Regelungen des Apothekengesetzes. Er gibt einen zuverlässigen Überblick zu allen Fragen rund um das „Recht der Apotheke".

Die Autoren erläutern umfassend die Rechtsprechung deutscher Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs für rechtssichere Hinweise in der Apothekenpraxis. Dabei werden u.a. die preisbindungsrechtlichen Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 19. Oktober 2016 beim innerdeutschen und grenzüberschreitenden Arzneimittelhandel beleuchtet. Gesetzesmaterialien und Hinweise auf einschlägige gesundheitsrechtliche Literatur runden das Werk ab. Der Kommentar befindet sich auf aktuellem Stand.

Apothekenbetriebsordnung Kommentar

„Was nicht im Cyran/Rotta steht, muss auch nicht beachtet werden.“
Professor Dr. Rüdiger Zuck in der Neuen Juristischen Wochenschrift

Die Institution der jederzeit erreichbaren und präsenten öffentlichen Apotheke hat bei der Bewältigung der Corona-Krise stark an Bedeutung, Profil und Ansehen gewonnen. Auch deshalb hat der Gesetzgeber den heilberuflichen Tätigkeitsbereich von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten in der Vor-Ort-Apotheke gestärkt und erweitert. Nach der erfolgreichen Einbindung der Apotheken in die Covid-Impfkampagne sind jetzt auch Grippe-Schutzimpfungen Bestandteil der apothekerlichen Regelversorgung. Vorbereitung und Durchführung haben im neuen § 35a ApBetrO ihren Niederschlag gefunden und werden im Kommentar ausführlich erläutert. Praxisnah kommentiert werden auch die inzwischen näher ausgestalteten „Big Five“ der pharmazeutischen Dienstleistungen bei Bluthochdruck, Inhalativa, Polymedikation, Oraler Krebstherapie und Organtransplantation, bei denen zum Teil komplexe Regularien zu beachten sind. Außerdem werden die nunmehr flächendeckend in Kraft getretenen Regelungen des PTA-Gesetzes mit seinen rechtlichen Auswirkungen auf die Apothekenbetriebsordnung erläutert.

Weitere ausführliche Erläuterungen enthält der Cyran/Rotta zu:

  • Qualitätsmanagementsystem inklusive Hygieneplan
  • Anforderungen an Rezeptur und Defektur in der Apotheke
  • Umfang bestehender Dokumentationspflichten
  • Rechte und Pflichten des Apothekenpersonals
  • Erfordernisse an Betriebsräume und die Ausstattung der Apotheke
  • Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Möglichkeiten und Grenzen von „Arzneimittelautomaten“
  • Einzeleinfuhr von Arzneimitteln
  • Besonderheiten bei Tierarzneimitteln in der Apotheke
  • Patienteninidividuelles Stellen und Verblistern von Arzneimitteln, z. B. in Heimen
  • Versand, Botenzustellung, Pick up und Rezeptsammelstellen
  • Information und Beratung von Kunden, Patienten und Ärzten
  • Apothekenübliche Waren und apothekenübliche Dienstleistungen
  • Besondere Vorschriften für heim- und krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken

Apotheken-Vorschriften

Damit Sie Ihre Rechte (und Pflichten) kennen!

Was darf ich und was darf ich nicht? Kaum ein Beruf ist rechtlich so sehr reguliert wie der Beruf des Apothekers. Da hilft es, sich auszukennen. Die Apotheken-Vorschriften unterstützen Sie dabei. Das Kompendium bietet weit mehr als eine bloße Sammlung aneinander gereihter Gesetze und Rechtsvorschriften: Kompetente Autoren erläutern übersichtlich und kompakt die rechtlichen Aspekte der Apothekenpraxis.

Insbesondere zu folgenden Gesetzen und Verordnungen finden Sie ausführliche Kommentierungen:
• Apothekengesetz
• Teilzeit- und Befristungsgesetz
• Mutterschutzgesetz
• Datenschutz-Grundverordnung (Auszug)
• Bundes-Apothekerordnung
• Approbationsordnung für Apotheker
• Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA

Außerdem u.a.:
• Umsetzung der Apothekenbetriebsordnung
• Resolutionen der Pharmazieräte-Tagungen

Nach § 5 Nr. 4 ApBetrO müssen in jeder Apotheke die für den Apothekenbetrieb maßgeblichen Rechtsvorschriften vorhanden sein. Gehen Sie auf Nummer sicher und profitieren Sie von der Fachkompetenz und Praxisnähe der Autorinnen und Autoren!

Apotheken-Vorschriften in der DAV Bibliothek

Als Nutzer*in der Apotheken-Vorschriften haben Sie nun auch Zugriff auf die digitale Ausgabe in der DAV Bibliothek.  
 
Neben den Apotheken-Vorschriften finden Sie dort mit dem Grundausstattungspaket zu den wichtigsten pharmazeutischen Themen passende Informationen – immer aktuell, überall verfügbar, für das gesamte Apothekenteam.

Was ist die DAV Bibliothek?

Das digitale Bücherregal Ihrer Apotheke: Mit der DAV Bibliothek stellen Sie die Literatur, die Sie in Ihrer Apotheke brauchen, in Ihr digitales Regal. Die wichtigsten Werke sind online verfügbar, inklusive Loseblattwerke. In der DAV Bibliothek steht in einer Plattform immer die aktuellste Ausgabe des jeweiligen Buches oder Loseblattwerks bereit.

  • Die wichtigste pharmazeutische Literatur
  • Jederzeit an jedem Ort digital und immer aktuell zur Verfügung
  • Alle Titel sind gleichzeitig von allen User*innen aufruf- und durchsuchbar.