Fr. 28. März 2025 -

Hilfsmittel und Ideen zur Organisation der Heimversorgung

Heimversorgung steckt voller Chancen und ist so viel mehr als die Lieferung von Packungen gegen Rezept. Um sie effektiv zu gestalten, sollten die anfallenden Aufgaben gut strukturiert werden. In diesem Vortrag werden (technische) Hilfsmittel vorgestellt, unter anderem zur Organisation innerhalb der Apotheke, zur Kommunikation mit Pflegekräften und Arztpraxen, für Schulungen und zur Erbringung von pharmazeutischen Dienstleistungen in Pflegeeinrichtungen. Mit welchen Hilfsmitteln können wir uns die Arbeit erleichtern? Welche Rolle können Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz spielen?

Heike Gnekow, Hamburg

  • Studium der Pharmazie an der University of Bath (UK)
  • 2012 bis 2013 Pharmazeutin im Praktikum, Dom-Apotheke Essen
  • 2014 bis 2015 Apothekerin in der Krankenhausversorgung, Dom-Apotheke Essen
  • 2015 bis 2017 Abteilungsleitung Pharmaservice, Priv. Adler Apotheke Hamburg
  • seit 2018 Inhaberin der Priv. Adler Apotheke oHG
  • 2016 bis 2017 Mitglied des Vorstandes der Apothekerkammer Hamburg
  • seit Mai 2018 Mitglied des Beirats des Bundesverbandes der Versorgungsapotheker e. V. (BVVA)

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Hilko J. Meyer: Heimversorgung nach § 12a Apothekengesetz

Heimversorgung – die Komplettlösung

Schon seit 2003 verpflichtet § 12a des Apothekengesetzes öffentliche Apotheken und Träger von Alten- und Pflegeheimen bei einer Belieferung der Bewohner mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Fortschritte in der Pflege, der Medizin und der Pharmazie sowie zahlreiche neue und erweiterte Rechtsvorschriften machen heute die Heimversorgung wesentlich komplexer. Dies macht transparente vertragliche Regelungen an den Schnittstellen der Zusammenarbeit zwischen Apothekern, Heimträgern und Pflegefachkräften, aber auch mit den im Heim behandelnden Ärzten notwendig.

Mit diesem Ordner „Heimversorgung“ erhalten Sie ein Rundumpaket für Ihre Heimbelieferung. Neben einer Broschüre mit Erläuterungen zum juristischen Hintergrund ist das aktuelle Vertragsmuster inklusive aller erforderlichen Formulare enthalten:

  • Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz
  • Bewohnerinformation zur zentralen Arzneimittelversorgung und Erklärung zur Teilnahme an der zentralen Arzneimittelversorgung
  • Datenschutzerklärung der Apotheke und Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Zusatzvereinbarung über die bedarfsgerechte Arzneimittelbereitstellung und Honorarverzeichnis
  • Patienteninformation zur bedarfsgerechten Arzneimittelbereitstellung und Auftrag zur bedarfsgerechten Arzneimittelbereitstellung
  • Arztinformation zur bedarfsgerechten Arzneimittelbereitstellung

Das Plus für Sie:
Als Starterpaket enthält der Ordner alle Formulare auf Papier mit jeweils 6 bzw. 10 Exemplaren. An die Heimbewohner adressierte Vordrucke mit hohem Bedarf sind als Block à 100 Blatt im Shop des Deutschen Apotheker Verlags ebenfalls erhältlich. Dort bekommen Sie auch einen zusätzlichen Leerordner „Heimversorgung“, in dem Sie sauber und übersichtlich Ihre Dokumente sammeln können. Wenn Sie es lieber digital möchten, finden Sie zusätzlich alle Musterformulare als beschreibbare PDFs zum Download auf www.Online-PlusBase.de. Auf Wunsch bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand – mit dem automatischen Fortsetzungsbezug.

Empfohlen vom Bundesverband der Versorgungsapotheker e.V. (BVVA)!

Constanze Schäfer: Paket Pflegeschulungen

Schulungen für Pflegekräfte im Paket

Wenn Ihre Apotheke mit Heimen oder Pflegediensten zusammenarbeitet, ist Ihre Rolle weit mehr als nur Medikamentenlieferungen. Sie fungieren als wichtiger Berater für die Arzneimittelversorgung und bieten regelmäßige Schulungen zu praxisrelevanten Themen. Auch wenn Sie hier als Apotheker in Ihrem Element sind – es kostet Zeit!

Erzielen Sie mit minimalem Aufwand maximale Wirkung!

Teilen von Tabletten (Heimversorgung §12a ApoG)

§12a des Apothekengesetzes regelt die notwendigen Punkte des Heim- und Betreuungsvertrages. Der Apotheker wird hier zur ordnungsgemäßen Versorgung der Heimbewohner mit Arzneimitteln und Medizinprodukten verpflichtet. Häufig wird bedingt durch Verordnungen des Arztes oder Dosisanpassungen ein Teilen von Tabletten nötig. Doch nicht bei allen Präparaten geht das. Dieses Formular bietet die Möglichkeit zur Information über die Teilbarkeit konkreter Fertigarzneimittel und zur Dokumentation.

Block à 50 Blatt