Fr. 28. März 2025 -

Update zu Service-Leistungen der Apotheke im Rahmen der Heimversorgung.

Wo sind die Grenzen? Was ist möglich? Was muss vertraglich vereinbart (und berechnet) werden?

Frau Müller wird uns ein „Update zu Service-Leistungen der Apotheke im Rahmen der Heimversorgung. Wo sind die Grenzen? Was ist möglich? Was muss vertraglich vereinbart (und berechnet) werden?“ geben. Konkret wird es um die Möglichkeiten der Vereinbarung eines erweiterten Medikationsmanagements und der bedarfsgerechten Arzneimittelbereitstellung in patientenindividuell neu verpackten Einzelbehältnissen und die Vergütung dieser zusätzlichen Leistungen der Versorgungsapotheke in einer Zusatzvereinbarung zum Heimversorgungsvertrag gehen. Außerdem widmet Frau Müller sich in ihrem Vortrag noch der pharmazeutischen Dienstleistung “Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“, die auch zugunsten von Versicherten erbracht werden kann, die in Pflege- und Altenheimen leben. 

Christiane Müller, Geschäftsführerin Bundesverband der Versorgungsapotheker e.V. (BVVA)

Christiane Müller ist Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Versorgungsapotheker (BVVA) und des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) und Rechtsanwältin bei D+B Rechtsanwälten in Berlin. Sie hat an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften studiert und den Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsrecht abgeschlossen. Nach ihrem Referendariat, u. a. in San Francisco, wurde sie 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihren heutigen Positionen gingen mehrjährige Tätigkeiten in einer Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg, im Unfallkrankenhaus Berlin und bei der ABDA voraus.